Wie komme ich zu meiner Physiotherapie in Österreich?
Wie kommt man in Österreich zu einer Therapie bzw. einem Therapieplatz? Für welche Therapien ist zuerst eine Bewilligung der Krankenkasse notwendig und in welchem Fall übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Therapie vollständig oder zumindest teilweise? Diesen Fragen widmen wir uns in einer Reihe von Blogbeiträgen zu verschiedenen Therapiegebieten. In diesem Artikel geht es um die Physiotherapie.
Wann und warum brauche ich eine Physiotherapie?
Die Physiotherapie soll dabei helfen, die Bewegungs- und Funktionsfähigkeit des Körpers zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen. Bewegungstherapie ist vor allem für Menschen mit Schmerzen des Bewegungsapparats oder neurologischen Problemen unabdingbar.
Die PhysioAustria – der Bundesverband der Physiotherapeut*innen in Österreich – sieht Bewegung als Lebensgrundlage. Dies sei der aktuelle Ansatz in der Physiotherapie und zudem werde ein Ganzheitlicher Ansatz verfolgt, also nicht nur der beeinträchtigte Körperbereich, sondern der Mensch als Ganzes gesehen und behandelt.
Treten demnach Schmerzen im Bereich des Bewegungsapparates auf – sei es im Rücken, in den Armen, Beinen etc. – wird der Hausarzt bzw. die Hausärztin oder bestimmte Fachärzt*innen eine Überweisung zur Physiotherapie ausstellen.
4 Schritte zur erfolgreichen Physiotherapie
- Zuweisung zur Physiotherapie von Hausärzt:in oder Fachärzt:in
- Alle Krankenkassen mit Ausnahme der Sozialversicherungsanstalt für Selbstständige (SVS) sind bis auf Weiteres bewilligungsfrei.
Für Versicherte der SVS/LW ist eine Bewilligung durch die Krankenkasse der Selbstständigen über die App svsGO, über das Onlineservice oder direkt notwendig. - Behandlung beim Physiotherapeuten/bei der Physiotherapeutin nach Wahl
- Rückerstattung des Kassentarifs bei Wahlphysiotherapeut:innen nach Bezahlung der Rechnung. Bei entsprechender Zusatzversicherung wird der Differenzbetrag übernommen. Bei Vertragsphysiotherapeut:innen fällt kein Selbstbehalt an.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Gehen wir nun noch einmal ganz in Ruhe auf jeden einzelnen der genannten Punkte ein, um Schritt-für-Schritt zu verstehen, wie man in Österreich zur Physiotherapie kommt.
Für eine Physiotherapie ist in Österreich eine Verordnung, auch Zuweisung genannt, notwendig. Diese wird von einer behandelnden Ärztin bzw. einem behandelnden Arzt ausgestellt. Die Physiotherapie wird also verschrieben.
In weiterer Folge ist bei manchen Therapieformen eine Bewilligung der Krankenkasse einzuholen, bevor mit der Behandlung begonnen werden kann. Für die Physiotherapie ist eine Bewilligung der ÖGK (Österreichische Gesundheitskasse) und BVAEB (Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau) bis auf Weiteres nicht notwendig.
Die SVS, die Sozialversicherung der Selbstständigen, hat hier andere Regeln definiert: Im Falle der Physiotherapie ist ab der 31. Anwendung, jedenfalls ab der 11. Sitzung eine Bewilligung der SVS einzuholen. Die Verordnung ist bei Beginn der Behandlung dem/der Vertragspartner*in oder vom/von der Anspruchsberechtigten der SVS vorzulegen.
Bei Physiotherapie in Form von Hausbesuchen ist ab der 1. Sitzung eine Bewilligung der SVS notwendig.
Was kostet mich die Physiotherapie in Österreich?
Aktuell gilt folgende Regelung im Bereich der Physiotherapie: Behandlungen bei Vertragspartner*innen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) sowie in den ÖGK-Gesundheitszentren für Physikalische Medizin sind kostenlos. Die Vertragspartner*innen verrechnen die Honorare für Vertragsleistungen direkt mit der ÖGK. Selbiges gilt auch für physiotherapeutische Behandlungen, wenn die Patient*innen bei der BVAEB oder der SVS versichert sind.
Entscheiden Sie sich allerdings bei Ihrer Physiotherapie für ein Wahlinstitut oder möchten die Maßnahmen bei Heilmasseur*innen durchführen lassen, muss Ihnen bewusst sein, dass diese oftmals keine Vertragspartner*innen der Versicherung sind. Deshalb müssen Sie das Honorar zuerst vorstrecken und selbst begleichen.
Nach Ende der verordneten Anzahl an Terminen und wenn alle Behandlungen abgerechnet und von Ihnen bezahlt wurden, können Sie die Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse einreichen und um Kostenerstattung ansuchen.
Die Kostenerstattung beträgt dann bei der ÖGK beispielsweise 80 Prozent jenes Tarifes, den die ÖGK einer Vertragsphysiotherapeutin bzw. einem Vertragsphysiotherapeuten für dieselbe Leistung bezahlt.
Bei Inanspruchnahme der Leistungen bei Berufsgruppen, mit denen es keine vertraglichen Regelungen gibt, bekommen Sie einen Kostenzuschuss laut Satzung. Der Kostenzuschuss ist ein fixer Tarif, der je nach Art der Leistung unterschiedlich hoch ist.
Wie kann ich bei der Krankenkasse um Kostenrückerstattung für die Physiotherapie ansuchen?
Wenn Sie die Physiotherapie als Leistung von Vertragspartner*innen der jeweiligen Krankenkasse in Anspruch nehmen, dann müssen Sie selbst gar nichts machen. Die Therapeut*innen können nämlich die Honorarnote für Sie bei der Krankenkasse einreichen und erhalten so auf direktem Wege das Geld von der Vertragskrankenkasse.
Wenn Sie sich für eine Physiotherapie bei einem Therapeuten bzw. einer Therapeutin entschieden haben, der/die keinen Vertrag mit Ihrer Sozialversicherung hat, dann müssen Sie – wie schon beschrieben – selbst zuerst die Kosten übernehmen und können dann die ausgestellte und bezahlte Honorarnote, z.B. bei der ÖGK einreichen, um einen Kostenzuschuss zu erhalten.
Dafür benötigen Sie:
- das Service „Rechnung einreichen“ der ÖGK oder die Service-Portale „Meine SV“ oder „SVS Go“ (Sie können die Honorarnote zu Ihrer erhaltenen Behandlung entweder auf dem Postweg an die Krankenkasse schicken, persönlich vorbeibringen oder wenn Sie bereits eine Handysignatur haben, das Ganze einfach online erledigen) -> beim Service-Portal der Sozialversicherung geben Sie dann Ihre Bankverbindung an (IBAN und BIC)
- die Verordnung
- die bezahlte Honorarnote (Original oder Duplikat) mit
o detaillierten Angaben zu den erbrachten Leistungen (Behandlungsdaten, Behandlungsdauer, Diagnose)
o den persönlichen Daten der Patientin bzw. des Patienten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer)
o Stempel der Leistungserbringerin bzw. des Leistungserbringers - den Zahlungsnachweis
o bei Barzahlung: Zahlungsvermerk auf der Honorarnote
o bei Zahlung mit Erlagschein: Einzahlungsabschnitt (Original oder Kopie)
o bei elektronischer Bezahlung: Nachweis der Abbuchung (z.B. Protokollauszug, Bankauszug)
Fazit
Um in Österreich eine Physiotherapie zu erhalten, brauchen Sie also zuallererst eine Verordnung eines behandelnden Arztes bzw. einer behandelnden Ärztin. Bei Vertragstherapeut*innen der ÖGK, BVAEB oder SVS ist die Physiotherapie für Sie kostenlos – diese rechnen direkt mit der Krankenkasse ab.
Bei Wahlphysiotherapeut*innen müssen Sie deren Honorar vorstrecken und können nach Abschluss der Behandlung um Kostenerstattung bei Ihrer Sozialversicherung ansuchen. Hier erhalten Sie jedoch nicht den vollen Betrag zurück, sondern – wie beispielsweise bei der ÖGK – 80% jenes Tarifs, den Vertragsphysiotherapeut*innen von der ÖGK bekommen würden.
Tipps
Hausbesuche: Mobile Physiotherapeut*innen kommen auch zu Ihnen nach Hause, wenn sie immobil, bettlägrig oder aus medizinischen Gründen eine:n Therapeut*in nicht aufsuchen können – dies muss unbedingt vom Arzt/der Ärztin verordnet werden, dann bekommen Sie auch für den Hausbesuch den Kassentarif rückerstattet.
Termin rechtzeitig sichern: Physiotherapeut*innen sind meist sehr ausgebucht , sicheren Sie sich rechtzeitig schon vor geplanten Operationen Ihren Termin beim Physiotherapeuten/bei der Physiotherapeutin damit Ihre Nachbehandlung so rasch wie möglich starten kann.
Prävention: Vorbeugen ist besser als Therapie – wussten Sie, dass Sie auch ohne ärztliche Zuweisung zur Prävention und Beratung mit Ihrem Physiotherapeuten/Ihrer Physiotherapeutin Kontakt aufnehmen können? Dazu gehören zum Beispiel Beratung und Begleitung zu Themen wie Ergonomie am Arbeitsplatz, zu Trainingsmöglichkeiten, Gesundheitsförderung, Gesundheitserziehung und Fitness in jedem Alter, aber auch die Vorbeugung der Wiederkehr einer gleichartigen Erkrankung zum Beispiel bei bestehenden Risikofaktoren.