Abrechnung mit der Krankenkasse

Sie wissen nicht genau, wie Sie ihre Honorarnote für die erhaltene Therapie bei der jeweiligen Krankenkasse bzw. Sozialversicherung einreichen können? In welchen Fällen bekommen Sie die Gesamtkosten zurück, wann nur einen Teilbetrag? Kann vielleicht auch Ihr:e Therapeut:in das Einreichen der Honorarnote für Sie übernehmen?

 

Die Antworten auf diese Fragen finden Sie hier.

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