Wie komme ich in Österreich zu einer logopädischen Behandlung?
Wie kommt man in Österreich zu einer Therapie bzw. einem Therapieplatz? Für welche Therapien ist zuerst eine Bewilligung der Krankenkasse notwendig und in welchem Fall übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Therapie vollständig oder zumindest teilweise? Diesen Fragen widmen wir uns in einer Reihe von Blogbeiträgen zu verschiedenen Therapiegebieten. In diesem Artikel geht es um die Logopädie & logopädische Behandlungen.
Welche Aufgaben erfüllen Logopäd:innen? Welche Methoden wenden sie an? Wie komme ich zu meiner logopädischen Therapie? Muss diese von der Krankenkasse bewilligt werden und übernimmt meine Sozialversicherung die Kosten für die Therapie?
Was bedeutet Logopädie & wann wird sie benötigt?
Vielen ist Logopädie möglicherweise kein Begriff, deshalb wollen wir hier kurz darauf eingehen, um dann zu erläutern, wie Sie in Österreich zu einer logopädischen Behandlung kommen. Die Welt der Logopädie ist vielfältig und bietet eine breite Palette an Therapiemöglichkeiten für Menschen jeden Alters. In Österreich ist die Logopädie ein wichtiger Bestandteil der Gesundheitsversorgung und kann Patient*innen dabei helfen, ihre sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten zu verbessern.
Logopädie ist eine medizinische Fachdisziplin, die sich mit der Diagnose, Behandlung und Prävention von Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen befasst. Logopäd*innen sind speziell ausgebildete Therapeut*innen, die Patient*innen dabei unterstützen, ihre kommunikativen Fähigkeiten zu entwickeln oder wiederherzustellen. Dies kann Menschen jeden Alters betreffen, von Kindern mit Sprachentwicklungsstörungen bis hin zu Erwachsenen, die nach einem Schlaganfall oder einer Verletzung ihre Fähigkeit zur Kommunikation wiedererlangen müssen.
Die Logopädie Austria (Berufsverband der österreichischen Logopäd*innen) beschreibt die logopädische Therapie folgendermaßen: „Sie [die Therapie; Anm.] umfasst Maßnahmen zur Behandlung menschlicher Kommunikationsstörungen, zur Rehabilitation und bestmöglichen Reintegration in Alltag und Beruf, sowie zur Frühförderung und Beratung.“
Die Rolle der Logopäd*innen
Der Logopäde/die Logopädin ist ein*e wichtige*r Partner*in im Gesundheitswesen, der Patient*innen dabei hilft, ihre individuellen Ziele im Bereich der Kommunikation zu erreichen. Die logopädische Behandlung in Österreich beginnt mit einer gründlichen Diagnose, bei der der Logopäde/die Logopädin die Ursachen der Störung ermittelt und einen individuellen Therapieplan erstellt. Dieser Plan kann verschiedene therapeutische Ansätze umfassen, darunter:
Sprachtherapie: Dies umfasst Übungen zur Verbesserung der Aussprache, des Wortschatzes und der Grammatik. Bei Kindern kann dies helfen, Sprachentwicklungsverzögerungen zu überwinden.
Stimmtherapie: Menschen mit Stimmproblemen, wie Heiserkeit oder Stimmverlust, können von stimmtherapeutischen Übungen profitieren, um ihre Stimme zu schonen und zu verbessern.
Schlucktherapie: Diese Therapieform richtet sich an Patient*innen mit Schluckstörungen, die durch verschiedene Ursachen wie Schlaganfälle, neurologische Erkrankungen oder Verletzungen verursacht werden können.
Therapie bei Kommunikationsstörungen: Dies beinhaltet die Arbeit an sozialen und pragmatischen Fähigkeiten, um die Fähigkeit zur effektiven Kommunikation in sozialen Situationen zu fördern.
Verordnung notwendig
Für eine logopädische Behandlung bedarf es einer Verordnung (Zuweisung)
- der Ärztin bzw. des Arztes für Allgemeinmedizin
- der Fachärztin bzw. des Facharztes für Neurologie
- der Fachärztin bzw. des Facharztes für Kinder- und Jugendheilkunde
- der Fachärztin bzw. des Facharztes für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
- der Fachärztin bzw. des Facharztes für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten
- der Fachabteilung des Krankenhauses
Die Entscheidung, ob eine logopädische Behandlung benötigt wird, wird von einem/einer der genannten Ärzte/Ärztinnen getroffen. Eine Bewilligung der ÖGK und der BVAEB ist bis auf Weiteres nicht notwendig. Bei der SVS, der Sozialversicherung der Selbstständigen, muss bei einer logopädischen Behandlung ab der 2. Sitzung einer Behandlungsserie eine Bewilligung der Krankenkasse eingeholt werden.
Logopädische Behandlungen bei Vertragspartner*innen sind für Versicherte kostenlos. Voraussetzung ist die Vorlage der Verordnung bei der Vertragspartnerin oder beim Vertragspartner. Die Honorare für Vertragsleistungen werden dann direkt von den Logopäd*innen mit der jeweiligen Sozialversicherung verrechnet.
Wahllogopädinnen und Wahllogopäden haben keinen Vertrag mit einer der drei Sozialversicherungen in Österreich. Hier muss das Honorar für die Behandlungen zunächst selbst vorgestreckt werden. Nach Abschluss der Behandlungen kann dann um Kostenerstattung angesucht werden.
Um Kostenerstattung ansuchen – Honorarnote einreichen
Wenn Sie sich für eine Therapie bei einem Logopäden bzw. einer Logopädin entschieden haben, die keinen Vertrag mit der ÖGK, SVS oder BVAEB haben, dann müssen Sie – wie schon beschrieben – selbst zuerst die Kosten übernehmen und können dann die ausgestellte und bezahlte Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse einreichen, um einen Kostenzuschuss zu erhalten.
Dafür benötigen Sie:
- das Service „Rechnung einreichen“ der ÖGK oder die Service-Portale „Meine SV“ oder „SVS Go“ (Sie können die Honorarnote zu Ihrer erhaltenen Behandlung entweder auf dem Postweg an die Krankenkasse schicken, persönlich vorbeibringen oder wenn Sie bereits eine Handysignatur haben, das Ganze einfach online erledigen)
- Beim Service-Portal der Sozialversicherung geben Sie dann Ihre Bankverbindung an (IBAN und BIC)
- die Verordnung
- die bezahlte Honorarnote (Original oder Duplikat) mit
- detaillierten Angaben zu den erbrachten Leistungen (Behandlungsdaten, Behandlungsdauer, Diagnose)
- den persönlichen Daten der Patientin bzw. des Patienten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer)
- Stempel der Leistungserbringerin bzw. des Leistungserbringers
- den Zahlungsnachweis
- bei Barzahlung: Zahlungsvermerk auf der Honorarnote
- bei Zahlung mit Erlagschein: Einzahlungsabschnitt (Original oder Kopie)
- bei elektronischer Bezahlung: Nachweis der Abbuchung (z.B. Protokollauszug, Bankauszug)
Mehr Lebensqualität durch Logopädie
Eine logopädische Behandlung kann einen signifikanten Einfluss auf die Lebensqualität haben. Menschen, die Schwierigkeiten beim Sprechen, Schlucken oder Kommunizieren haben, erleben oft Frustration und soziale Isolation. Logopäd*innen können dazu beitragen, diese Barrieren zu überwinden und den Betroffenen die Möglichkeit geben, wieder aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.