Wie bekomme ich in Österreich eine Ergotherapie?
Wie kommt man in Österreich zu einer Therapie bzw. einem Therapieplatz? Für welche Therapien ist zuerst eine Bewilligung der Krankenkasse notwendig und in welchem Fall übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Therapie vollständig oder zumindest teilweise? Diesen Fragen widmen wir uns in einer Reihe von Blogbeiträgen zu verschiedenen Therapiegebieten. In diesem Artikel geht es um die Ergotherapie.
Wie komme ich zu meiner Ergotherapie? Muss diese von der Krankenkasse bewilligt werden und übernimmt meine Sozialversicherung die Kosten für die Therapie?
Was bedeutet Ergotherapie & wann wird sie benötigt?
Der Bundesverband der Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten Österreichs beschreibt Ergotherapie folgendermaßen: „Ergotherapie geht davon aus, dass Aktiv-Sein heilende Wirkung hat, wenn Aktivitäten für Personen gezielt ausgewählt werden. Die Handlungsfähigkeit im Alltag steht dabei immer im Zentrum der Ergotherapie.“
Ergotherapie unterstützt außerdem, laut der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), Menschen, die in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt sind, weil sie Alltagstätigkeiten nur (mehr) schwer oder gar nicht selbstständig durchführen können (z.B. essen, sich anziehen und waschen, Freunde treffen, mit der Hand schreiben etc.).
Für eine ergotherapeutische Behandlung ist eine Verordnung (Zuweisung) notwendig. Diese kann von folgenden Personen ausgestellt werden:
- der Ärztin bzw. des Arztes für Allgemeinmedizin
- der Fachärztin bzw. des Facharztes für Neurologie
- der Fachärztin bzw. des Facharztes für Orthopädie und orthopädische Chirurgie
- der Fachärztin bzw. des Facharztes für Kinder- und Jugendheilkunde
- der Fachärztin bzw. des Facharztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie oder
- der Fachabteilung des Krankenhauses
Eine Bewilligung ist bis auf Weiteres bei der ÖGK und der BVAEB nicht notwendig. Bei der SVS, der Sozialversicherung der Selbstständigen, hingegen ist im Falle der Ergotherapie ab der 2. Behandlungseinheit einer Behandlungsserie die Bewilligung der SVS einzuholen.
3 Schritte zur Ergotherapie in Österreich
- Hausarzt oder Facharzt aufsuchen: Wenn Sie den Verdacht haben, dass Sie von einer ergotherapeutischen Behandlung profitieren könnten, ist der erste Schritt, Ihren Hausarzt/Ihre Hausärztin oder einen Facharzt/eine Fachärztin aufzusuchen. Diese können eine Einschätzung Ihres Gesundheitszustands vornehmen und feststellen, ob eine Ergotherapie für Sie geeignet ist. Anschließend können Ihne diese eine ärztliche Verordnung (Rezept) für Ergotherapie ausstellen. In der Verordnung sollte der Grund für die Therapie und die empfohlene Dauer angegeben sein.
- Mit der ärztlichen Verordnung können Sie eine:n Ergotherapeut:in Ihrer Wahl aufsuchen. Sie können entweder direkt eine:n Therapeut:in kontaktieren oder sich an Ihren Hausarzt/Ihre Hausärztin oder die Krankenkasse wenden, um Empfehlungen zu erhalten. Die ÖGK bietet etwa eine Liste mit Vertragsergotherapeut:innen mit Kassenvertrag, bei denen die Kosten vollständig von der Kasse übernommen werden.
- Krankenkasse informieren: Die Kosten für die Ergotherapie können in Österreich von der Krankenkasse teilweise oder vollständig übernommen werden (je nachdem, ob ein:e Vertragstherapeut:in oder ein:e Wahltherapeut:in herangezogen wird). Es ist wichtig, die Krankenkasse im Vorhinein über die geplante Therapie zu informieren und abzuklären, inwieweit die Kosten übernommen werden.
Kostenübernahme
Ergotherapeutische Behandlungen bei einer Vertragspartnerin oder einem Vertragspartner der ÖGK, BVAEB und SVS sind kostenlos. Voraussetzung ist die Vorlage der Verordnung bei der Vertragspartnerin oder beim Vertragspartner, d.h. beim Ergotherapeuten bzw. der Ergotherapeutin. Die Honorare für Vertragsleistungen werden dann direkt mit den Krankenkassen verrechnet.
Zusätzlich besteht natürlich auch die Möglichkeit, sich für Wahl-Ergotherapeutinnen oder Wahl-Ergotherapeuten zu entscheiden, die keinen Vertrag mit einer der drei Sozialversicherungen haben. Hier wird dann die folgende Abrechnungsweise schlagend:
Das Honorar für die Behandlungen muss zunächst selbst bezahlt werden. Nach Ende der verordneten Anzahl an Terminen und wenn alle Behandlungen abgerechnet und von Ihnen bezahlt wurden, können Sie die Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse einreichen und um Kostenerstattung ansuchen.
Um Kostenerstattung ansuchen – Honorarnote einreichen
Wenn Sie sich für eine Therapie bei einem Ergotherapeuten bzw. einer Ergotherapeutin entschieden haben, die keinen Vertrag mit der ÖGK, BVAEB oder SVS haben, dann müssen Sie – wie schon beschrieben – zuerst selbst die Kosten übernehmen und können dann die ausgestellte und bezahlte Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse einreichen, um einen Kostenzuschuss zu erhalten.
Dafür benötigen Sie:
- das Service „Rechnung einreichen“ der ÖGK oder die Service-Portale „Meine SV“ oder „SVS Go“ (Sie können die Honorarnote zu Ihrer erhaltenen Behandlung entweder auf dem Postweg an die Krankenkasse schicken, persönlich vorbeibringen oder wenn Sie bereits eine Handysignatur haben, das Ganze einfach online erledigen)
- Beim Service-Portal der Sozialversicherung geben Sie dann Ihre Bankverbindung an (IBAN und BIC)
- die Verordnung
- die bezahlte Honorarnote (Original oder Duplikat) mit
- detaillierten Angaben zu den erbrachten Leistungen (Behandlungsdaten, Behandlungsdauer, Diagnose)
- den persönlichen Daten der Patientin bzw. des Patienten (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer)
- Stempel der Leistungserbringerin bzw. des Leistungserbringers
- den Zahlungsnachweis
- bei Barzahlung: Zahlungsvermerk auf der Honorarnote
- bei Zahlung mit Erlagschein: Einzahlungsabschnitt (Original oder Kopie)
- bei elektronischer Bezahlung: Nachweis der Abbuchung (z.B. Protokollauszug, Bankauszug)